Schuh-Mode Koch
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Vermietung Objekt Theatergasse 6, 09599 Freiberg

1. Vertragsabschluss:
Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zustande, indem wir Ihre Internet-Buchung oder telefonische (formlos) oder schriftliche (formlos) Buchung annehmen und Sie hierüber durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung informieren.

2. Leistungen & Preise:
Der Mietvertrag umfasst das oben genannte Ferienobjekt. Im Mietpreis sind die Miete, Energiekosten, Wasserkosten, Bettwäsche, Handtücher und Müllentsorgung enthalten. Die Ferienobjekte dürfen nicht von mehr Personen (einschl. aller Kinder) als in der Buchungsbestätigung angegeben sind, bewohnt werden.

3. Zahlung:
Vor Ort erfolgt die Schlüsselübergabe für das Ferienobjekt durch den Vermieter oder einer beauftragten Person. Am Anreisetag ist die Gesamtmiete unaufgefordert in bar und in Euro zu zahlen. Bei langfristigen Vorausbuchungen von mehr als 90 Tagen behalten wir uns vor eine Mietvorauszahlung in Höhe von 10% des Mietpreises zu verlangen. Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag entsprechend Pkt. 5. gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig. Bei länger andauernden Mietverhältnissen (ab 90 Tage) behalten wir uns vor, eine Bargeld-Kaution einzubehalten, die dem Mieter am Abreisetag wieder ausgezahlt wird.

4. Buchungsbestätigung:
Nach Eingang der Mietvorauszahlung oder schriftlichen verbindlichen Buchung erhält der Mieter die Reservierungsbestätigung und ist berechtigt zum Bezug des Ferienobjektes - deshalb bitte sorgfältig aufbewahren und mitnehmen!

5. Rücktritt/Umbuchung/Ersatzmieter/vorzeitige Abreise:
Sollte der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen, bedarf dieses der Schriftform. Die Erklärung zu Rücktritt/Umbuchung oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie per Post, Fax oder E-Mail bei uns eingeht. Für einen Rücktritt bis zum 91. Tag vor Mietbeginn wird eine Gebührenpauschale von 10 % des Mietpreises fällig, mindestens jedoch 50 €. Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird der Restbetrag erstattet. Für einen Rücktritt ab 90 Tage vor Mietbeginn kann laut nachstehender Staffel eine Ersatzmiete eingefordert werden:
a) Rücktritt ab 90 bis 61 Tage vor Mietbeginn: 15% des Mietpreises
b) Rücktritt ab 60 bis 21 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
c) Rücktritt ab 20 Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn: 40% des Mietpreises
d) bei Rücktritt ab 7 Tag vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise: 60% des Mietpreises.
Bei Nichtanreise wird das Ferienobjekt 24 Stunden nach dem Anreisetermin wieder zur Vermietung frei gegeben. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Mietpreisrückerstattung.

6. Haftung/Kaution:
Der Mieter haftet für eine ordentliche Behandlung der gemieteten Unterkunft und für eventuell von ihm oder Mitreisenden oder Gästen verursachten Schäden. Entstandene Schäden sind mit der Rückgabe des Schlüssels in bar zu regulieren. Übersteigt die Schadenshöhe eine evtl. gezahlte Kaution, ist der die Kautionshöhe übersteigende Betrag in bar nachzuzahlen. Stellt der Vermieter/Verwalter erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.

7. An- und Abreise:
Bei Ankunft im Objekt hat der Mieter unaufgefordert die Buchungsbestätigung vorzulegen. Der Anreisetermin ist vorher abzustimmen. Falls der Mieter erst nach 18:30 Uhr am Ferienobjekt ankommen kann, bedarf es der dringenden Informationspflicht, zwecks Schlüsselübergabe. Die Abreise sollt bis spätestens 14:00 Uhr erfolgen (oder Anfrage). Vor Verlassen des Objektes wird gebeten Geschirr und Besteck zu säubern.

8. Reklamationen:
Stellt der Mieter bei Bezug der Unterkunft Mängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich (spätestens jedoch nach 2 Tagen) zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr geltend gemacht werden.
Mängel werden von uns i.d.R. sofort beseitigt.

9. Schadensmeldung/Mitwirkungspflicht:
Schäden, die während der Mietzeit am gemieteten Objekt entstehen, sind sofort zu melden. Erkennt der Mieter, dass durch plötzlich aufgetretene Leistungsstörungen Schäden am gemieteten Objekt entstehen können, so ist er verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen (z.B. Wasserrohrbruch).

10. Salvatorische Klausel:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Geschäftsbesorgungsvertrages zur Folge.

11. Gerichtsstand:
Gerichtstand bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Freiberg in Sachsen.

Vermieter:
Schuh-Mode E. Koch
Rinnengasse 1
09599 Freiberg/Sa.

Tel: 03731/22175
Fax: 03731/202602
Email: [email protected]