Schuh-Mode Koch
Schuh-Mode Koch

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
bitte beachten Sie, dass für den Kauf von Waren in unseren Filialen folgende Bedingungen gelten:

Wir bemühen uns ständig nur Waren in einwandfreier Qualität zu verkaufen, aber trotzdem lässt es sich nicht vermeiden, dass manchmal Mängel auftreten. Um Ihre berechtigten Interessen zu wahren, verfahren wir bei Reklamationen nach folgenden Regeln:

1. Über eine berechtigte Reklamation wird in der Regel sofort entschieden, sollte dies im Einzelfall jedoch nicht möglich sein, behalten wir uns eine angemessene Frist zur Entscheidung und Einsendung an die Hersteller-Firma vor.

2. Ist die Ware im Zeitpunkt des Kaufs mangelhaft, steht Ihnen zunächst das Recht auf eine kostenfreie Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder kostenfreie Ersatzlieferung zu. Zwischen diesen beiden Möglichkeiten haben Sie die Wahl.

3. Das freie Wahlrecht bei der Nachlieferung wird dabei allein durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt, d.h. wir können die gewählte Nacherfüllung verweigern, wenn Sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Beispiel: Verlangen einer Nacherfüllung obwohl eine Behebung des Mangels mit geringem Aufwand (z. Bsp. Nachnähen einer Naht, Befestigen der Sohle oder Ähnlichem) möglich ist. Eine gewünschte Reparatur kann verweigert werden, wenn Sie in keinem Verhältnis zum Wert der Ware steht. Sollte die Beseitigung des Mangels fehlschlagen behalten wir uns eine zweite Nachlieferung vor.

4. Ist eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen oder innerhalb der angemessenen Frist nicht erfolgt, kann der Käufer vom Kauf zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

5. Wird die Ware zurückgegeben (bei Ersatzlieferung oder Rückabwicklung), ist für die bisherige Nutzung ein Nutzungsentgelt zu entrichten. Maßgeblich hierfür ist die Länge des Zeitraumes, in dem Sie die Ware genutzt haben, im Verhältnis zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer.

6. Der Zahlungsbeleg ist bei Inanspruchnahme der Gewährleistung vorzulegen.

7. Es wird darauf hingewiesen, dass Schuhe abfärben können, bei Erstgebrauch reiben und Blasen entstehen können, Lackleder brüchig werden kann, und eine natürliche Abnutzung bei Gebrauch der Ware erfolgt. Hierin liegt kein Mangel der Ware.

8. Der Gewährleistungsanspruch erlischt für Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung und Verwendung des Kaufgegenstandes. Sachbedingter normaler Verschleiß (z. B. bei abgelaufenen Absatzflecken oder durchgelaufenen Ledersohlen) oder übermäßige Beanspruchung begründen keine Mängelansprüche im Sinne des Gesetzes.

9. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für den Verkauf von Waren bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.

10. Mit der Angabe von personenbezogenen Daten, erklärt sich der Kunde einverstanden, dass diese von uns für interne Werbezwecke verwendet werden. Die Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben.

Schuh - Mode Koch und Filialen, Stand 01. November 2009