Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
bitte beachten Sie,
dass für den Kauf von Waren in unseren Filialen folgende
Bedingungen gelten:
Wir bemühen uns ständig nur
Waren in einwandfreier Qualität zu verkaufen, aber
trotzdem lässt es sich nicht vermeiden, dass manchmal
Mängel auftreten. Um Ihre berechtigten Interessen zu
wahren, verfahren wir bei Reklamationen nach folgenden
Regeln:
1. Über eine berechtigte Reklamation wird
in der Regel sofort entschieden, sollte dies im Einzelfall
jedoch nicht möglich sein, behalten wir uns eine
angemessene Frist zur Entscheidung und Einsendung an die
Hersteller-Firma vor.
2. Ist die Ware im Zeitpunkt
des Kaufs mangelhaft, steht Ihnen zunächst das Recht auf
eine kostenfreie Nachbesserung (Beseitigung des Mangels)
oder kostenfreie Ersatzlieferung zu. Zwischen diesen
beiden Möglichkeiten haben Sie die Wahl.
3. Das
freie Wahlrecht bei der Nachlieferung wird dabei allein
durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt, d.h.
wir können die gewählte Nacherfüllung verweigern, wenn Sie
nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Beispiel:
Verlangen einer Nacherfüllung obwohl eine Behebung des
Mangels mit geringem Aufwand (z. Bsp. Nachnähen einer
Naht, Befestigen der Sohle oder Ähnlichem) möglich ist.
Eine gewünschte Reparatur kann verweigert werden, wenn Sie
in keinem Verhältnis zum Wert der Ware steht. Sollte die
Beseitigung des Mangels fehlschlagen behalten wir uns eine
zweite Nachlieferung vor.
4. Ist eine Nachbesserung
bzw. Ersatzlieferung fehlgeschlagen oder innerhalb der
angemessenen Frist nicht erfolgt, kann der Käufer vom Kauf
zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
5. Wird die Ware zurückgegeben (bei Ersatzlieferung
oder Rückabwicklung), ist für die bisherige Nutzung ein
Nutzungsentgelt zu entrichten. Maßgeblich hierfür ist die
Länge des Zeitraumes, in dem Sie die Ware genutzt haben,
im Verhältnis zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer.
6. Der Zahlungsbeleg ist bei Inanspruchnahme der
Gewährleistung vorzulegen.
7. Es wird darauf
hingewiesen, dass Schuhe abfärben können, bei Erstgebrauch
reiben und Blasen entstehen können, Lackleder brüchig
werden kann, und eine natürliche Abnutzung bei Gebrauch
der Ware erfolgt. Hierin liegt kein Mangel der Ware.
8. Der Gewährleistungsanspruch erlischt für Schäden
infolge unsachgemäßer Behandlung und Verwendung des
Kaufgegenstandes. Sachbedingter normaler Verschleiß (z. B.
bei abgelaufenen Absatzflecken oder durchgelaufenen
Ledersohlen) oder übermäßige Beanspruchung begründen keine
Mängelansprüche im Sinne des Gesetzes.
9. Es gilt
die gesetzliche Verjährungsfrist für den Verkauf von Waren
bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
10. Mit der Angabe von personenbezogenen Daten,
erklärt sich der Kunde einverstanden, dass diese von uns
für interne Werbezwecke verwendet werden. Die Daten werden
von uns nicht an Dritte weitergegeben.
Schuh - Mode Koch und Filialen, Stand 01. November 2009